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Bundesdatenschutzbeauftragter geht gegen das Bundespresseamt vor. Das Bundespresseamt betreibt trotz Verwarnung eine Facebook Fanpage des US-amerikanischen Anbieters Meta. Es wurde nunmehr ein Verfahren eröffnet.

Bereits im vergangenen Jahr wurde das Bundespresseamt von dem Bundesdatenschutzbeauftragten hinsichtlich des Betreibens einer Facebook Fanpage angemahnt. Dem Bundespresseamt wurde eine Frist zur Abschaltung für Ende 2021 gesetzt.

 

Eine Abschaltung erfolgte nicht, sodass nunmehr gegen das Bundespresseamt ein Verfahren hinsichtlich datenschutzrechtlicher Verstöße eröffnet wurde.

Der EuGH hatte sich bereits im Jahr 2018 mit dem Thema Facebook Fanpages befasst und kam zu dem Entschluss, dass es sich bei der Datenverarbeitung um eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO handelt. Aus diesem Grund ist eine entsprechende datenschutzrechtliche Vereinbarung zwischen dem Bereiter der Fanpage und Facebook (Meta) zu schließen, welche diverse Anforderungen erfüllen muss. Nicht zuletzt muss auch allen Informationspflichten der Artt. 13 du 14 DSGVO nachgekommen werden. Meta bietet jedoch aktuell keine ausreichende Möglichkeit diese Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen.

Ebenfalls sehr problematisch werden die bei Besuch der Facebook Fanpage von Meta gesetzten Cookies gesehen. Hier werden auf den Endgeräten der Nutzer Cookies gespeichert, die das Surfverhalten entsprechend tracken können. Hierzu ist es nicht einmal notwendig, einen eigenen Facebookaccount zu besitzen.

Hinzu kommt noch, dass die USA, wo Meta seinen Hauptsitz hat, zu den datenschutzrechtlichen unsicheren Drittländern zählt und eine datenschutzkonforme Übermittlung daher nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich ist, die aktuell von Meta nicht erfüllt werden.

Wie das eröffnete Verfahren ausgeht, bleibt abzuwarten. Der DSK (ein Zusammenschluss aller Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland) hat ebenfalls bereits eine Task-Force zum Thema Facebook-Fanpages gegründet und kam ebenfalls zu dem Entschluss, dass bisher eine datenschutzkonforme Umsetzung nicht möglich sei. Auch wies der DSK auf eine Vorbildfunktion der Behörde hin. Daher ist es zu begrüßen, dass ein erstes offizielles Verfahren sozusagen „in den eigenen Reihen“ eingeleitet wurde. Der Ausgang wird mit Spannung erwartet, da dies auch große Auswirkungen auf den Umgang mit Facebook Fanpages für Unternehmen haben kann.

Eine datenschutzkonforme Nutzung von Facebook Fanpages halten momentan für nicht möglich. Um das Risiko zu minimieren, empfehlen wir Ihnen, Ihre Website und die dazugehörige Datenschutzerklärung auf den neusten Stand zu bringen. Gerne übernehmen wir das für Sie. Nehmen Sie einfach Kontakt über unser Kontaktformular mit uns auf.

 

Nürnberg, den 08.09.2022

Maria Schreider

 

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