In weniger als zwei Monaten tritt eine der wichtigsten Regelungen des EU AI Acts in Kraft: Ab dem 2. August 2026 gelten verbindliche Transparenzpflichten für alle Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen oder entwickeln. Betroffen sind keine Tech-Konzerne allein – die Pflichten treffen jeden Betrieb, der Chatbots, KI-generierte Texte, Bilder oder Sprachsysteme verwendet.
Viele Unternehmen gehen fälschlicherweise davon aus, dass die Fristen durch den laufenden Digital Omnibus-Prozess der EU verschoben wurden. Das ist ein Irrtum mit Konsequenzen: Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 KI-VO gelten unverändert ab August 2026. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Die vier zentralen Transparenzpflichten im Überblick
- Chatbots und interaktive Systeme: Nutzer müssen eindeutig erkennen können, dass sie mit einer KI und nicht mit einem Menschen interagieren. Eine versteckte Offenlegung im Impressum reicht nicht.
- KI-generierte Inhalte: Texte, Bilder, Videos und Audioinhalte, die von KI erzeugt wurden, benötigen ab August 2026 zwei Formen der Kennzeichnung: eine maschinenlesbare Markierung in den Metadaten (z. B. nach C2PA-Standard) sowie eine für Menschen sichtbare Hinweispflicht.
- Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung: Wer solche Systeme betreibt, muss betroffene Personen aktiv und verständlich informieren.
- Deepfakes und KI-generierter Nachrichteninhalt: Manipulierte oder vollständig KI-erzeugte Bild-, Audio- und Videoinhalte müssen als solche kenntlich gemacht werden – insbesondere bei Inhalten zu Themen von öffentlichem Interesse.
Ausnahme: Die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte entfällt, wenn die Inhalte redaktionell überarbeitet wurden und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt.
Was bedeutet das für Unternehmen?
- Bestandsaufnahme aller KI-Anwendungen durchführen. Ermitteln Sie, welche KI-Systeme in Ihrem Unternehmen im Einsatz sind – von der Kundenkommunikation über Marketing-Tools bis zu internen Prozessen. Viele Unternehmen unterschätzen, wie viele Tools heute KI-Komponenten enthalten.
- Chatbots und Kundenkontakt-Systeme kennzeichnen. Prüfen Sie, ob Ihr Website-Chat, Ihr Support-Bot oder Ihre telefonische Sprachassistenz klar als KI erkennbar ist. Passen Sie die Begrüßungstexte und Hinweispflichten entsprechend an.
- Prozesse für KI-generierte Inhalte etablieren. Legen Sie fest, welche Inhalte in Ihrem Unternehmen KI-generiert sind, und implementieren Sie einen Freigabeprozess mit dokumentierter redaktioneller Kontrolle – das schützt auch vor der Kennzeichnungspflicht bei Texten.
- Technische Metadaten-Kennzeichnung prüfen. Falls Sie Bilder, Videos oder Audiomaterial mit KI erstellen oder bearbeiten, klären Sie mit Ihrem IT-Dienstleister, ob eine C2PA-konforme Metadatenkennzeichnung umsetzbar ist.
- Interne Verantwortlichkeit festlegen. Benennen Sie eine verantwortliche Person für KI-Compliance – idealerweise in enger Abstimmung mit Ihrem Datenschutzbeauftragten, da DSGVO und AI Act sich an vielen Stellen überschneiden.
Fazit
Die Transparenzpflichten des EU AI Acts sind keine abstrakte Zukunftsvision, sondern gelten in weniger als acht Wochen. Gerade für mittelständische Unternehmen, die KI-Tools im Alltag nutzen, ohne sich bisher intensiv mit Regulierung befasst zu haben, besteht Handlungsbedarf. Die gute Nachricht: Wer jetzt strukturiert vorgeht, kann die wesentlichen Anforderungen mit überschaubarem Aufwand erfüllen.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
